Grundlagenseminar III
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Die Beschäftigung mit den Gesetzesgrundlagen sollte für ein Betriebsratsmitglied mehr sein als nur bloße Pflichtaufgabe. Die Mitbestimmungsrechte in verschiedenen sozialen Angelegenheiten eröffnen dem Betriebsrat zahlreiche Handlungsfelder.
Dazu gehören beispielsweise die Gestaltung der betrieblichen Ordnung, die Regelung der Arbeitszeiten sowie die Urlaubsplanung.
Dieses Seminar beschäftigt sich ausführlich mit den einzelnen Mitbestimmungsrechten und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis. Da die Regelungen in Form von Betriebsvereinbarungen getroffen werden können, betrachtet das Seminar ausführlich deren inhaltliche Ausgestaltung.
Inhalte
Einführung in die rechtlichen Grundlagen
Vorrang von Gesetz und Tarifvertrag gem. § 87 I Einleitungssatz BetrVG Ausübung der Mitbestimmungsrechte Betriebsvereinbarungen Entwicklung von Betriebsvereinbarungen Sachverstand und Berater Mitbestimmungstatbestände des § 87 BetrVG
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Rechtliche Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
Meinungsbildung innerhalb des Betriebsrats
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Referenten: Teilnehmerzahl: Gebühr: |
Seminardauer: 3 Tage Erster Tag Beginn 13.00 Uhr Schulungsanspruch:
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