Inhouse-Grundlagenseminar II
PR-Grundlagenseminar II
Personalrat und personelle Angelegenheiten in der gemeinsamen Einrichtung
Aktiv sein im Personalrat: Das heißt, sich als professionelle Interessenvertretung für die Anliegen der Beschäftigten in derAktiv sein im Personalrat: Das heißt, sich als professionelle Interessenvertretung für die Anliegen der Beschäftigten in dergemeinsamen Einrichtung einzusetzen! Damit dies gelingt, sind wichtige rechtliche Grundlagenkenntnisse der Strukturen dergemeinsamen Einrichtung unerlässlich.
Dieses Seminar beschäftigt sich intensiv mit den durch das SGB II und durch die dazu ergangene Rechtsprechung ausgeformtenBeteiligungsrechten des Personalrats in der gemeinsamen Einrichtung - insbesondere bei personellen Angelegenheiten. Betrachtetwerden dabei die Zuständigkeiten von Geschäftsführung, Trägern und Trägerversammlung und die jeweilige Beteiligung des Personalrats.
Um mit diesen Beteiligungsrechten sachkundig und korrekt umgehen zu können, sind rechtssichere Kenntnisse darüberunerlässlich.
Inhalte
Grundsätzliche Regelungen des SGB II
Zuständigkeiten zwischen . . .
Personal der gemeinsamen Einrichtung
Die gemeinsame Einrichtung als Dienststelle im Sinne des Bundespersonalvertretungsgesetzes und Übetragung der Strukturen auf die gemeinsame Einrichtung Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer
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Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten Einigungsstellenverfahren
Spezifische Regelungen in der gemeinsamen Einrichtung
Dienstvereinbarungen als Gestaltungsinstrument des Personalrats
Aktuelle Rechtsprechung der Gerichte |
Referenten: Teilnehmerzahl:
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Seminardauer: 2 Tage Schulungsanspruch: Wir begleiten Sie gern auf dem Weg zu Ihrem Inhouse-Seminar. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Hotline: 0511 - 515 165 - 10
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