Das neue Datenschutzrecht
Konsequenzen für Betriebsrat und Belegschaft
Die zunehmende Digitalisierung, mit der jeder täglich in Berührung kommt, macht auch vor dem Arbeitsleben nicht halt.
Der Betriebsrat hat hierbei ein weites Handlungsfeld und ist bei jeder Einführung und Nutzung von automatisierten Systemen zur Datenverarbeitung einzubinden. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Systeme zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten eingesetzt werden können – also praktisch immer.
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung europaweit - doch worauf ist nun konkret zu achten? Was fordern die gesetzlichen Neuregelungen? Was muss, was soll, was kann geregelt werden? Wo muss der Datenschutz Grenzen ziehen, wo kann er praktikable Lösungen unterstützen?
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes nach den neuen gesetzlichen Regelungen. Anhand von Einzelfällen werden insbesondere die Fragestellungen vertieft, in welchen Regelungen Anwendungsprobleme abzusehen sind.
Inhalte
Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes
Datenschutz und betriebsinterne Regelungen
|
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Der Datenschutzbeauftragte
Einzelfragen und Rechtsprechung zum Umgang mit Arbeitnehmerdaten |
Referenten: Teilnehmerzahl: Gebühr: |
Seminardauer: 3 Tage Schulungsanspruch: |
Zur Terminauswahl und unverbindlichen Anmeldung für dieses Seminar
Möchten Sie Reisekosten und Zeit sparen? Dann melden Sie sich für einen Besuch der Seminare "Das neue Datenschutzrecht" & "Datenschutz im Betriebsrats (-sbüro)" in einer Woche an!
Zur Terminauswahl und unverbindlichen Anmeldung für beide Seminare in einer Woche