Öffentlichkeitsarbeit gestalten
Möglichkeiten, Formen und Grenzen
„Tue Gutes und rede darüber!“ kann als Charakteristikum für Öffentlichkeitsarbeit oder Public Relations (PR) angesehen werden. Doch im Marketingmix hat PR heute eine weitaus größere Bedeutung. Die Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung ist als Gegengewicht zur Informationspolitik des Arbeitgebers unverzichtbar und hat strategische Bedeutung für die Verankerung der Arbeit der Interessenvertretung.
Sie soll informieren, Kompetenz zeigen, originell sein, beteiligen, Position beziehen und Meinung innerhalb des Gremiums bilden. Dafür muss sie vor allen Dingen eines: Aufmerksamkeit erreichen und Interesse wecken, und das mit einfachen Mitteln und überschaubarem Aufwand.
Im Seminar informieren professionelle Referenten für Öffentlichkeitsarbeit über die Wirkungsweise verschiedener Mittel und Medien. Neben den rechtlichen Handlungsmöglichkeiten stehen insbesondere die örtlichen Voraussetzungen, die professionelle Gestaltung und die rechtlichen Grenzen im Vordergrund.
Inhalte
Sinn und Zweck von Öffentlichkeitsarbeit
nach dem BetrVG Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
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Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit des BR Rechtliche Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit
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Referenten: Teilnehmerzahl: Gebühr: |
Seminardauer: 3 Tage Schulungsanspruch: |
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