Durchsetzung von Rechten des Betriebsrats
Die praktische Arbeit des Betriebsrats stützt sich auf die Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes. Sie greift wichtige Regelungsgegenstände auf, die mit eigenen Forderungen und Zielen verbunden sind und mit dem Arbeitgeber verhandelt werden müssen. Bei diesen Abläufen kommt der Einigungsstelle eine zentrale Bedeutung zu.
Sie stellt das strategische Instrument des Betriebsrats bei der Durchsetzung seiner Forderungen dar.
Daher stehen im ersten Teil des Seminars die Einigungsstelle und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt. Neben der strategischen und rechtlichen Vorbereitung der Einigungsstelle durch den Betriebsrat wird praxisnah der gesamte Verlauf eines Verfahrens untersucht.
Im zweiten Seminarteil werden außerbetriebliche Durchsetzungs- und Sicherungsmöglichkeiten von Betriebsratsrechten fokussiert.
Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren, in dem zum Beispiel entschieden wird, welche Rechte der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber hat, wird eingehend erläutert. Außerdem wird besprochen, welche Befugnisse einzelnen Betriebsratsmitgliedern zustehen.
Inhalte
Einigungsstelle als Durchsetzungsinstrument
Rechtliche und strategische Überlegungen des BR im Vorfeld des Einigungsstellenverfahrens Sachverstand und Vertretung
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Grundlagen der Arbeitsgerichtsbarkeit
Einstweilige Verfügung
Besonderer Unterlassungsanspruch Ordnungswidrigkeitenverfahren Strafantrag gegen den Arbeitgeber |
Referenten: Teilnehmerzahl: Gebühr: |
Seminardauer: 3 Tage Schulungsanspruch: |
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