VIDEO-SEMINAR Grundlagenseminar II
BBiG und JArbSchG
Aktiv in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) - Das heißt, sich als professionelle Interessenvertretung für die Anliegen der Jugendlichen und Auszubildenden in Betrieben einzusetzen! Damit dies gelingt, sind wichtige rechtliche Grundlagenkenntnisse unerlässlich.
Die Rahmenbedingungen der JAV-Arbeit sind in verschiedenen Gesetzen festgelegt: In der Privatwirtschaft gilt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und deren korrekte betriebliche Umsetzung gehören zu den Allgemeinen Aufgaben der JAV.
Doch die Beschäftigung mit den Gesetzesgrundlagen sollte mehr sein als nur bloße Pflichtaufgabe. Die Regelungen des Berufsbildungsgesetzes eröffnen der JAV zahlreiche Handlungsfelder. Dazu gehören die Organisation und die Qualitätssicherung der Ausbildung sowie Initiativen zur Erweiterung des innerbetrieblichen Unterrichts.
Inhalte
Einführung in das BBiG und das JArbSchG
Ziele der Berufsausbildung Ausbildungsordnungen und betriebliche Ausbildungspläne Gestaltungsanspruch der JAV
Handlungsfelder der JAV nach dem BBiG Berufsausbildungsverhältnis
Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
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Verhalten während der Ausbildung
Qualitative Aspekte der Ausbildung
Begriffe und grundsätzliche Regelungen des JArbSchG
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Referenten: Teilnehmerzahl: Gebühr: |
Seminardauer: 3 Tage Schulungsanspruch: |
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